Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit

Die Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit sind eng miteinander verwandt. Wenn man die Regeln dieser beiden Themen befolgt, so hat man bereits eine gute, wenn auch noch nicht optimale Internetseite erreicht. Unter dem Begriff der Barrierefreiheit versteht man in der Webentwicklung die Zugänglichkeit (engl. Accessibility) von Internetseiten für Benutzer mit verschiedensten Einschränkungen sowie die Unabhängigkeit der verwendeten Zugangstechnik (Browserunabhängigkeit, Braillezeile und weitere). Kein Nutzer darf von der Nutzung der Webseiten ausgeschlossen werden.

Zugänglichkeit, Barrierefreiheit und Barrierearmut

Entsprechend wird der Begriff der Zugänglichkeit synonym für Barrierefreiheit gebraucht. Aber es kann keine hundertprozentige Barrierefreiheit geben, daher wird auch oft synonym von Barrierearmut gesprochen. Der Mensch steht bei der Barrierefreiheit im Vordergrund, es sollen alle Menschen gleich behandelt werden. Barrierefreiheit hängt daher, wie bereits erwähnt, eng mit Benutzerfreundlichkeit zusammen. Die Weltgesundheits-Organisation WHO geht davon aus, dass weltweit 750 Millionen Menschen motorische, sensorische oder kognitive Behinderungen haben. Jedoch stellt die Anwendung der Barrierefreiheit nicht nur für Menschen mit Behinderungen eine Verbesserung dar, auch alle anderen Menschen profitieren davon.

Screenreader, Webreader und gesetzliche Verankerung

Stark sehbehinderte Benutzer benötigen beispielsweise eine Braillezeile oder einen so genannten Screenreader, um Zugang zu den Inhalten von Internetseiten zu erhalten und um diese zu steuern. Ein Screenreader ist ein Computer-Programm, das den grafschen Bildschirminhalt sehbehindertengerecht ausliest. Die meisten Screenreader haben mittlerweile auch eine Funktion um Web-Inhalte vorzulesen, diese Funktion nennt sich Webreader und nutzt oft den Internet-Explorer als Schnittstelle.

Damit dies auch problemlos funktioniert, ist es notwendig, dass Webseiten nach den Grundsätzen der Barrierefreiheit erstellt werden. Die Barrierefreiheit sollte jedoch schon niedriger beginnen. So ist eine der Forderungen der BITV, dass Menschen die schon kleine Einschränkungen haben, wie zum Beispiel eine Rot-Grün-Schwäche, ebenfalls berücksichtigt werden. Eine weitere wichtige Forderung besteht darin, variable anstatt feste Schriftgrößen zu verwenden. Dadurch lässt sich die Schriftgröße problemlos vergrößern und verkleinern, was allen Menschen zu Gute kommt, denen die standardmäßig festgelegte Schriftgröße zu klein erscheint oder zu groß.
Weiterhin wird gefordert, ein gutes Kontrastverhältnis zwischen dem Text und der Hintergrundfarbe zu schaffen.

In vielen Ländern ist die Barrierefreiheit von Web-Auftritten gesetzlich verordnet, neben dem Vorreiter USA gibt es entsprechende Regelungen für Behörden ebenso in Australien, Großbritannien und einigen Ländern der EU. In Deutschland ist die Barrierefreiheit gesetzlich für die Bundesbehörden, Kommunen und öffentliche Einrichtungen vorgeschrieben. Im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer - wie der Hochschulpolitik - gibt es eigene Gesetze für die Verpflichtung zur barrierefreien Webseiten-Gestaltung. Gemäß dem ”Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen“ (BGG) sowie der seit Juli 2002 gültigen ”Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung“ (BITV) müssen die Internet-Angebote der genannten Institutionen seit dem 1. Januar 2006 barrierefrei sein.

Barrierefreiheit ist nicht allein technisch realisierbar

Barrierefreiheit ist jedoch nicht nur rein technisch zu lösen, sondern auch stark von den Redakteuren abhängig, welche für die Inhalte von Webseiten verantwortlich sind. So ist eine der Forderungen, dass Texte leicht verständlich sein sollten und Fachbegriffe vermieden oder erklärt werden. Immerhin wird Englisch als meist verbreitete Fremdsprache von 45% der Deutschen kaum oder nicht gesprochen, gleiches gilt für 80% der in Deutschland lebenden Ausländer*. Englischsprachige Begriffe (Anglizismen) sollten entsprechend vermieden oder zumindest erklärt werden. Des weiteren werden Abkürzungen durch standardisierte HTML-Elemente ausgezeichnet (<abbr> beziehungsweise <acronym>) und Begriffe in fremden Sprachen werden durch das Language (lang)-Attribut gekennzeichnet, zum Beispiel <span lang="en" xml:lang="en">an English word or phrase</span>. Mit der Seitenbeschreibungssprache HTML5 soll für Abkürzungen nur noch <abbr> verwendet werden. 

Seit dem Jahr 1999 gibt es Empfehlungen des Web-Konsortiums W3C für das barrierefreie Webdesign, die in den ”Web Content Accessibility Guidelines 1.0“ (WCAG1) zusammengefasst sind. Eine aktualisierte Version dieser Empfehlungen (WCAG2) folgte später.

* Quelle: Jan Eric Hellbusch: "Barrierefreies Webdesign", erschienen 2004 im dpunkt.verlag, Heidelberg.